: Frauen sind keine Wähler
Der Senat wird sich dafür einsetzen, dass bei Bundestagswahlen künftig auf Wahlscheinen der Begriff „Wähler“ durch „Wählerin“ ersetzt werden kann. Dies geht aus der Antwort auf eine Anfrage der Grünenfraktion hervor. Deren Anlass waren Beschwerden von Frauen, die bei der letzten Bundestagswahl auf den Wahlscheinen die Formulierung „Unterschrift des Wählers“ eigenhändig geschlechtergemäß korrigiert haben.
Der Senat geht davon aus, dass die handschriftliche Ergänzung der weiblichen Form die Wahlzettel nicht ungültig macht. Feststellen lässt sich dies im Nachhinein jedoch nicht mehr ohne eine neue Überprüfung der Wahlscheine. Betroffene können nun einen Wahleinspruch beim Bundestag einlegen. Brisant ist das, weil es bei Wahlprüfungsverfahren nicht mehr nur um mandatsrelevante Fehler geht, sondern auch die Verletzung individueller Rechte eine Beschwerde begründen kann. Dies könnte für Frauen durch Auslassung der weiblichen Form der Fall sein.
Paula Högermeyer
Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen