Französisches Urteil zu Tweets: Twitter muss Namen nennen
Twitter weigert sich die Nutzerdaten für ein Konto herauszurücken, von dem ein antisemitischer Tweet abgesetzt wurde. Nun erging in 2. Instanz ein Urteil.
PARIS afp | Der Internet-Kurzbotschaftendienst Twitter ist in Frankreich in einem Berufungsverfahren erneut dazu verpflichtet worden, die Absender rassistischer oder antisemitischer Tweets zu nennen. Das Pariser Berufungsgericht hielt am Mittwoch fest, dass Twitter einem entsprechenden Urteil erster Instanz nicht nachgekommen sei. Das Internet-Unternehmen habe auch nicht überzeugend dargelegt, warum es die Daten nicht habe liefern können.
Eine jüdische Studentenorganisation sowie mehrere Anti-Rassismus-Vereinigungen hatten in Frankreich im November Anzeige gegen Twitter wegen der Verbreitung von Botschaften wie „ein guter Jude ist ein toter Jude“ erstattet. Twitter nahm die beanstandeten Nachrichten zwar aus dem Netz, weigert sich aber, die Absender bekanntzugeben.
Die Daten würden von dem Unternehmen in den USA gesammelt und aufbewahrt, hatte Twitter argumentiert. Um sie zu erhalten, müsse sich die französische Justiz an die Justizbehörden in den USA wenden. Im Januar wurde Twitter in erster Instanz zur Herausgabe der Daten verpflichtet.
Das Landgericht in Paris urteilte im Januar zudem, dass das US-Unternehmen für seine französische Internet-Plattform einen „leicht zugänglichen und sichtbaren“ Service einrichten müsse, damit Nutzer dort illegale Inhalte melden können, in denen etwa zum Rassenhass aufgerufen oder der Holocaust geleugnet wird. Das Pariser Berufungsgericht erklärte nun, der entsprechende Service sei bislang „weder leicht zugänglich noch sichtbar“.
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