piwik no script img

■ Französischer Zuhälter muß zahlenProstituierte bekommt Schadensersatz

Thonon-les-Bains (AFP) – In Frankreich ist ein Zuhälter zur Zahlung von 200.000 Franc (etwa 60.000 Mark) Schadensersatz an eine seiner ehemaligen Prostituierten verurteilt worden. Zugleich verhängte ein Gericht in Thonon- les-Bains am Montag gegen den Mann eine vierjährige Haftstrafe. Die Frau hatte wie in einer normalen Geschäftsbeziehung die Rückerstattung von 600.000 Franc verlangt. Dies lehnte das Gericht ab, sprach ihr jedoch Schadensersatz zu. Die Frau hatte in einer Bar in den französischen Alpen gearbeitet und sich dort in ihren Zuhälter verliebt. Auf sein Bitten hin arbeitete sie acht Monate lang im belgischen Antwerpen, bevor sie erkannte, daß der Mann noch weitere Frauen beschäftigte.

Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen