Frankreichs Präsidentschaftskandidat: Ermittlungsverfahren gegen Fillon
Gegen Frankreichs Präsidentschaftskandidat François Fillon ist ein förmliches Verfahren eröffnet worden. Der Vorwurf: Scheinbeschäftigung seiner Ehefrau.
Anders als geplant wurde der Politiker Justizkreisen zufolge bereits am Dienstag und nicht am Mittwoch vernommen. Er wird beschuldigt, seine Frau jahrelang nur zum Schein beschäftigt und dafür Hunderttausende Euro Steuergelder kassiert zu haben. Er selbst weist die Anschuldigungen zurück und hält trotz der Ermittlungen an seiner Kandidatur fest.
Der 63-Jährige galt als Favorit für die Präsidentenwahl, die in zwei Durchgängen im April und Mai stattfindet. Inzwischen gehen Experten davon aus, dass sich der unabhängige Kandidat Emmanuel Macron in der Stichwahl gegen die rechte Politikerin Marine Le Pen durchsetzen wird.
Mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Fillon rückt eine Anklage näher – noch aber ist es nicht so weit. Eine Anklage und ein Prozess könnten später folgen. Vor den zwei Runden der Präsidentschaftswahl am 23. April und 7. Mai ist das aber höchst unwahrscheinlich.
Das Ermittlungsverfahren in der Scheinbeschäftigungsaffäre ist trotzdem ein doppelter Rückschlag: Es zeigt, wie schwer die Vorwürfe gegen Fillon in den Augen der Untersuchungsrichter wiegen. Denn für ein Ermittlungsverfahren müssen „schwerwiegende oder übereinstimmende Indizien“ eine Täterschaft oder Mittäterschaft des Verdächtigen „wahrscheinlich“ machen, wie es die französische Strafprozessordnung festschreibt.
Außerdem hatte Fillon ursprünglich angekündigt, im Falle eines Ermittlungsverfahrens auf seine Präsidentschaftskandidatur zu verzichten. Später vollzog er dann eine Kehrtwende und zog sich damit viel Kritik auch von Parteifreunden zu.
Die Untersuchungsrichter werden jetzt ihre Ermittlungen fortsetzen, die sie Ende Februar von der nationalen Finanzstaatsanwaltschaft übernommen hatten. Das dürfte Monate dauern, zumal Fillons Anwälte eine Reihe von Rechtsmitteln einlegen können.
Am Ende der Ermittlungen haben die Untersuchungsrichter zwei Möglichkeiten: Sie können entweder Anklage gegen Fillon erheben, oder aber das Verfahren einstellen, wenn sie zu dem Schluss kommen, dass Fillon unschuldig ist oder die Beweise gegen ihn nicht ausreichen. Eine Anklageerhebung noch vor der Präsidentschaftswahl wäre eine riesige Überraschung.
Sollte der in Umfragen abgestürzte Fillon die Präsidentschaftswahl doch noch gewinnen, würde das Verfahren gegen ihn erst einmal auf Eis gelegt: Französische Präsidenten genießen während ihrer Amtszeit Immunität.
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