■ Frankreich: Keine Auslieferung
Stockholm (dpa) – Schwedens Oberster Gerichtshof hat gestern entschieden, daß ein im August inhaftierter Algerier nicht an Frankreich ausgeliefert werden darf. Die französische Polizei verdächtigt den Mann, am Bombenanschlag in der Pariser U-Bahn im vergangenen Juli beteiligt gewesen zu sein. Nach Angaben des Gerichts hielt sich der Verdächtige zum Zeitpunkt des Anschlags nachweisbar in einem schwedischen Postamt auf. Er könne nach schwedischem Gesetz nicht ausgeliefert werden, wenn der ausländische Haftbefehl „offenbar unrichtig“ sei.
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