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Frankreich nach den AttentatenNeue Gesetze gegen Hassprediger

Der Serienmörder von Toulouse war geheimdienstlich bekannt. Dass vor den Morden nichts passierte, erklärt der Premierminister mit dem Rechtsstaat. Neue Gesetze sollen vorbeugen.

Die Spezialeinheit, die den Serientäter nach 32-stündigem Nervenkrieg am Donnerstag erschoss. Bild: dpa

PARIS dpa | Frankreich will nach nach der Mordserie eines islamistischen Täters im Eilverfahren neue Gesetze gegen Hassprediger verabschieden. Premierminister François Fillon sagte am Freitag im TV-Sender RTL, im Falle einer Zustimmung aller Parteien sei die Billigung durch das Parlament noch vor der Präsidentenwahl am 22. April möglich. Ein Gesetzesentwurf werde in den kommenden zwei Wochen dem Kabinett präsentiert werden.

Präsident Nicolas Sarkozy hatte als Konsequenz aus den Serienmorden von Toulouse die Bestrafung von Hasspredigern im Internet und von deren Anhängern angekündigt. Zudem soll jede Person bestraft werden, die sich im Ausland indoktrinieren lässt.

Der Islamist Mohamed Merah (23) hatte sich selbst als Mudschahid bezeichnet und der Polizei erklärt, dem Terrornetzwerk Al-Qaida nahezustehen. Nach Behördenangaben gab es zunächst aber keine Hinweise dafür. Merah stand unter Beobachtung der Geheimdienste, weil er in Afghanistan und Pakistan gewesen war. Merah hatte am Montag vor einer jüdischen Schule in Toulouse drei Kinder und einen Religionslehrer erschossen. Zuvor hatte er am 11. und 15. März mit derselben Waffe in Toulouse und Montauban drei Soldaten umgebracht.

Fillon verteidigte das Vorgehen der Behörden gegen den Serienmörder, der am Donnerstag nach erbittertem Widerstand erschossen worden war. Es sei für die Geheimdienste trotz der Überwachung des Mannes unmöglich gewesen, sein brutales Verhalten vorherzusehen.

„Er wurde befragt, überwacht, abgehört. Das ist ein Mann, der ein normales Leben führte“, sagte Fillon. Zudem sei in einem Rechtsstaat eine lückenlose 24stündige Überwachung nicht problemlos möglich. „Die Tatsache, einer salafistischen Organisation anzugehören, ist nicht an sich ein Delikt. Wir dürfen nicht religiösen Fundamentalismus und Terrorismus vermengen.“

Auch Merahs Reisen seien überwacht worden: „Mit Blick auf seine Reisen war er auch in Frankreich auf einer Liste. Das heißt, wenn er an einem Airline-Schalter aufgetaucht wäre, wäre sofort der DCRI (Inlandsgeheimdienst) alarmiert worden; er hat es aber nicht gemacht, er ist nicht gereist (seitdem er vom Geheimdienst überwacht wurde).“

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