Fotos von Schloss Sanssouci sollen was kosten: Nur noch Wolken und Vögel
Die Fotoagentur Ostkreuz wehrt sich im Namen des Fotojournalismus gegen die Stiftung Preußische Schlösser. Diese will Sanssouci-Bilder künftig gebührenpflichtig machen.
Das sei "tägliches Geschäft", sagt Ulrich Henze, der Sprecher der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten (SPSG). Was? Dass die Stiftung "für gewerblich genutzte Fotos unter Umständen eine Gebühr" erheben will. Sie will Verkauf und Verbreitung von Bildern ihrer Anlagen einschränken, zu denen etwa das Schloss Sanssouci in Potsdam gehört - und droht Fotografen nun mit juristischen Maßnahmen.
Die Gebührenerhebung sei "nicht neu", sagt Tobias Kruse von der Fotoagentur Ostkreuz und verweist auf einen Fall im Münchner Englischen Garten. "Neu ist, dass wir verklagt werden." Und Christian Donle, der Anwalt von Ostkreuz, sagt, der Fall werde notfalls durch alle Instanzen gehen - denn die Streitfrage sei zentral. "In Deutschland wird kein Bildband mehr erscheinen und kein Film mehr gedreht werden, wenn die Stiftung recht bekommt."
Die Stiftung klagt auf Unterlassung. Ostkreuz soll keine Fotos mehr veröffentlichen, die von Stiftungsboden aus gemacht wurden, und alle entsprechenden Fotos aus dem Angebot nehmen. Die renommierte Agentur aber bekommt Unterstützung, etwa vom Deutschen Journalisten-Verband, und will sich wehren. Die Unterlassungserklärung wurde nicht unterschrieben.
Jürgen Becher von der Stiftung findet die Kritik an der Stiftungspolitik nicht nachvollziehbar: "Es darf ja Fotos geben", sagt er. Private Fotografie sei "natürlich genehmigungsfrei". Nur Fotojournalisten müssten eine Genehmigung einholen. "Weil wir die Pressefreiheit nicht durch Preise einschränken wollen, sind die Bilder für die aktuelle Berichterstattung aber frei." Nur für Fotos, die für kommerzielle Zwecke genutzt würden, würde eine Gebühr erhoben. Kommerziell sei, so Becher, "wenn jemand, zum Beispiel ein Makler, ein Foto von Schloss Sanssouci benutzt, um Werbung für seine Immobilien in Potsdam zu machen, oder wenn jemand einen Bildband herausbringt".
Christian Donle, dem Anwalt von Ostkreuz, missfällt die Unterscheidung. Sie sei "nicht gangbar", sagt er. "Eine redaktionelle Nutzung ist, von Verlagsseite aus betrachtet, natürlich auch eine kommerzielle Nutzung." Was etwa, wenn ein Unternehmen ein Foto in seiner Kundenzeitschrift einsetze? Zudem klage die Stiftung gegen Ostkreuz "gegen jegliche Nutzung der Bilder". Die Ostkreuz-Fotografen als Urheber "sollen verpflichtet werden, ihr eigenes Werk zu vernichten".
Die Stiftung allerdings beruft sich auf ihr Eigentumsrecht - das in gewissen Fällen über dem Urheberrecht stehe. Der Schlosspark sei zwar öffentlich zugänglich, aber nur, weil die Stiftung ihn zugänglich mache, heißt es. "Wenn ein Fotograf das Schloss fotografiert, hat er die Urheberrechte. Wenn er aber, um zu fotografieren, den Grund des Eigentümers betreten muss, hat der Eigentümer die Möglichkeit, einzuschreiten", argumentiert Becher. "Das Recht nutzen wir. Wir sind der Meinung, diese Objekte sind de jure Privateigentum" - auch wenn die Stiftung 30 Millionen Euro an staatlichen Zuschüssen erhält. Becher sagt: "Wir sind geradezu verpflichtet, den Steuerzahler zu entlasten." Und Stiftungssprecher Henze sagt: "Unsere Anlagen sind kein öffentlicher Raum." Donle hält dagegen, es sei gerade der Zweck der Stiftung, die von ihr verwalteten Schlösser öffentlich zugänglich zu machen - und ein Schlossparkweg sei gewiss nicht privat.
Was dürfte man noch zeigen, wenn die Stiftung recht bekäme? Donle sagt: Wolken, Vögel und Insekten. "Inszenieren Sie mal eine Verfolgungsjagd: Da sind 50 Häuser und 300 Autos im Bild. Alles Privateigentum."
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