: Fotorechte für Künstler bestätigt
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Künstlern Christo und Jeanne-Claude in letzter Instanz das alleinige Vermarktungsrecht für die Bilder des 1995 verhüllten Reichstags zugesprochen. Damit hatte die Unterlassungsklage gegen eine Berliner Foto- und Bildagentur endgültig Erfolg. Die Agentur hatte ohne Genehmigung der Künstler zwei Panoramamotive mit dem verhüllten Reichstag verkauft. Das darf sie aber nur, wenn es sich um „bleibend an öffentlichen Straßen und Plätzen“ angebrachte Kunst handelt. Die Verhüllung des Reichstags war von vorn herein nur für zwei Wochen geplant, daher handelt es sich nach dem Urteil der Bundesrichter um eine zeitlich befristete Ausstellung oder Präsentation. AP
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