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Fonds für Ausländerinnen

Heiratet eine Ausländerin einen Deutschen, muß die Ehe vier Jahre halten, bevor die Frau ein eigenes Aufenthaltsrecht bekommt. Immer mehr deutsche Männer, so die Bremer Frauen Liste, nutzten diesen gesetzlichen Mißstand und verschlissen eine junge Frau nach der anderen. Die Initiative will deshalb einen Hilfsfonds gründen, um solchen Opfern den Lebensunterhalt bzw. zumindest eine Rechtsberatung zu finanzieren. Infos unter Tel. 74882. taz

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