■ Abschiebung: Folter verharmlost
Frankfurt/Main (taz) – Pro Asyl hat dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge gestern vorgeworfen, in einem Ablehnungsbescheid für eine Tunesierin rassistische Formulierungen verwendet und die Folter bagatellisiert zu haben. In dem Bescheid heißt es, daß in Tunesien grundsätzlich nicht gefoltert werde, daß aber „Übergriffe und Folterungen durch einzelne Beamte“ nicht auszuschließen seien. Das aber würde „von Tunesiern nicht in gleichem Maße wie von Europäern“ als Eingriff in ihre persönlichen Rechte empfunden.kpk
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