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Folter in der Türkei

■ Straßburg verlangt Schadenersatz für Opfer

Berlin (taz) – Trotz Gelöbnis auf Besserung ist die Türkei einmal mehr vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen „besonders schwerer Mißhandlung“ verurteilt worden. Die Straßburger Richter verurteilten Ankara zur Zahlung von 75.000 Mark Schadenersatz an das Opfer, eine junge Kurdin, die nach ihrer Verhaftung 1993 mißhandelt und vergewaltigt worden war. Die Ermittlungsbehörden warfen ihr vor, Kontakt zu Mitgliedern der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) zu haben.

Das Urteil bestätigt erneut die Vorwürfe internationaler Menschenrechtsorganisationen, denen zufolge in den Polizeikommissariaten und Gefängnissen der Türkei Folter und Mißhandlungen auch weiterhin an der Tagesordnung sind – und das, obwohl Ankara zu den Unterzeichnern der Europäischen Menschenrechtskonvention gehört. Bericht Seite 8

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