Folgenlos diskriminiert

■ Behinderte fordern gesetzliche Gleichstellung, um klagen zu können

Wenn ein behinderter Mensch nicht in die Oper kommt, weil der Fahrstuhl zu klein für seinen Elektorollstuhl ist, muss er sich mit Hinweisen auf Denkmalschutz und schmalen Etat abspeisen lassen. „Ich kann meckern, aber es passiert nichts“, sagt Gerlef Gleiss. Deshalb fordern die Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen (LAG) und der Sozialverband Deutschland ein Hamburger Gleichstellungsgesetz. Gestern legten sie einen Entwurf vor.

Seit 1994 steht zwar im Grundgesetz, „niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“; wird er es doch, passiere allerdings nichts. „Es gibt zu viele Ausnahmeregelungen“, sagt Gerlef Gleiss, der von dem Gesetz erhofft, dass Behinderte gegen Diskriminierungen klagen können. Dann würde in Kinos oder Kneipen darauf geachtet, dass sie für Behinderte zugänglich sind, so wie das in den USA längst der Fall ist. Zwar hat eine Kommission alle Hamburger Gesetze daraufhin überprüft, ob sie Behinderte diskriminieren, aber „aus Äußerungen des Senats und von SPD und Grünen müssen wir schließen, dass es bei dieser folgenlosen Überprüfung bleiben wird“, fürchtet die LAG.

Zurzeit werde auf Bundesebene an einem Gleichstellungsgesetz gearbeitet, „aber es gibt viele Bereiche, die Länderangelegenheiten sind, wie Kultur, Baurecht und Öffentlicher Nahverkehr“, sagt LAG-Vorstand Wolfgang Doege. Außerdem wolle man von Hamburg aus Druck auf den Bund ausüben, „damit das Gesetz uns auch etwas nützt“, sagt Gleiss. Deshalb gibt es heute ab 15 Uhr eine Diskussionsveranstaltung im Berufsförde-rungswerk Farmsen, August-Krogmann-Straße 52 sowie morgen eine Demonstration um 11.30 Uhr ab Alsteranleger. san