: Folgen des deutschen Asylgesetzes
■ Ostmitteleuropäische Abschiebung
Prag/Berlin (AFP/taz) – Bilaterale Verträge oder multilaterale Konvention? So lautetet die Frage, mit der sich die Innenminister von sechs ostmitteleuropäischen Staaten am Dienstag in Prag beschäftigten. Gesucht wurde eine gemeinsame Antwort auf den bundesdeutschen Versuch, das „Asylproblem nach Osten“ – in die sogenannten sicheren Drittstaaten – abzuschieben. Auf Einladung Prags waren die Vertreter Österreichs, Polens, Ungarns, der Slowakei und Sloweniens in die tschechische Hauptstadt gereist. Um jeden politischen Druck zu vermeiden, sollte die Bundesrepublik nicht an dem Treffen teilnehmen.
Der tschechische Innenminister Jan Ruml beschwor bei seiner Eröffnungsansprache die „europäische Dimension“ des Problems. Die geographische Lage der Staaten erfordere es, daß gemeinsame Lösungen für das Problem der illegalen Einwanderung gefunden werden.
Wiederholt hatte Ruml betont, daß ein multilaterales Abkommen der ostmitteleuropäischen Staaten für die Tschechische Republik die Voraussetzung für ein bilaterales Rückführabkommen mit Deutschland sei. Die Tschechen müßten sicher sein können, daß die von Deutschland abgeschobenen Flüchtlinge nicht in ihrem Land „hängenbleiben“. Ihre „Weiterreise“ in die angrenzenden Staaten müsse garantiert sein.
Gerade hier liegt jedoch das Problem. Denn während Prag zwar ein „Rückführabkommen“ mit Bratislava geschlossen hat, existiert ein ähnlichen Vertrag zwischen der Slowakei und Ungarn noch nicht. Im Gegensatz zu seinen Forderungen nach einer gemeinsamen Lösung steht allerdings auch das bisherige Verhalten Prags. Obwohl man bei den Verhandlungen über die Teilung der ČSFR eine „offene Grenze“ zwischen den neuen Staaten beschlossen hatte, wurden die Prager Forderungen nach einer besseren Grenzsicherung in letzter Zeit immer lauter. Nachgedacht wird in allen Staaten außerdem über eine Visapflicht für Bürger Rumäniens und der GUS- Staaten. her
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