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■ beiseiteFörderung Kunst

87 Berliner Bildende Künstler mit geringem Einkommen sollen weiterhin Werkverträge des Landes aus der sozialen Künstlerförderung erhalten. Insgesamt 312.000 Mark gab der Senat für Honorare und Materialzuschüsse aus. Dafür gehen die Kunstwerke in den Besitz des Landes Berlin über.

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