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Förderpläne für Frauen wachsen

Innerhalb des senatorischen Behörden existiert bislang ein einziger Frauenförderplan — im Ressort Justiz und Verfassung. Das geht aus dem Entwurf einer Antwort der Frauensenatorin auf eine Grünen- Anfrage hervor. In allen anderen Dienststellen, versichert die Senatorin, werde daran gearbeitet. Die zögerliche Aufstellung solcher Pläne resultiere größtenteils aus Personalmangel, heißt es in der Antwort. Frauenförderpläne sind im Landesgleichstellungsgesetz vom November 1990 gefordert. taz

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