Flughafen-Attentäter verurteilt: Höchststrafe für Arid U.
In Frankfurt ist Arid Uka zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Der Kosovo-Albaner hatte im März 2011 auf dem Frankfurter Flughafen zwei US-Soldaten erschossen.
FRANKFURT/MAIN dapd | Gut elf Monate nach den tödlichen Schüssen auf US-Soldaten am Frankfurter Flughafen ist der Attentäter Arid Uka zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Zudem stellte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Freitag die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen.
Das Gericht folgte damit dem Antrag der Anklage. Das Urteil erging wegen zweifachen Mordes in Tateinheit mit drei versuchten Morden und zweifacher schwerer Körperverletzung. Der heute 22-jährige Arid Uka hatte am 2. März vergangenen Jahres auf dem Frankfurter Flughafengelände zwei amerikanische Soldaten erschossen und zwei weitere schwer verletzt, ein weiterer entging seinen Schüssen nur, weil die Waffe Ladehemmung hatte.
Die Bundesanwaltschaft hatte auf Feststellung der besonderen Schwere der Schuld plädiert und dem Angeklagten Heimtücke, niedrige Beweggründe und "Züge von Grausamkeit" vorgeworfen. Arid Uka habe möglichst viele US-Soldaten, die auf dem Weg nach Afghanistan waren, töten wollen und sei nur durch Ladehemmung seiner Waffe davon abgehalten worden.
Er habe "seinen persönlichen Beitrag zum Dschihad in Afghanistan leisten" wollen, argumentierten die Bundesanwälte. Die Anklage sieht in Arid Uka einen islamistischen Terroristen. Die Verteidigung sprach dagegen von einem jungen Menschen, "der Amok gelaufen ist". Sie sah die Voraussetzungen für die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nicht gegeben.
Arid Uka war kurz vor dem Anschlag 21 Jahre alt geworden. Jugendstrafrecht kam deswegen nicht infrage. Der mittlerweile 22-Jährige hatte die Tat im Prozess gestanden. Sie gilt als der erste islamistisch motivierte Anschlag mit Todesopfern in Deutschland.
Ursprünglich sollte das Urteil bereits im Januar verkündet werden. Der Termin war verschoben worden, um einen nachträglich geladenen Zeugen zu vernehmen. Hinweise auf einen Aufenthalt des Angeklagten in einem fundamentalistischen islamischen Sommerlager in Bosnien erhärteten sich dadurch allerdings nicht.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Anschlag in Magdeburg
„Eine Schockstarre, die bis jetzt anhält“
Nach dem Anschlag in Magdeburg
Rechtsextreme instrumentalisieren Gedenken
Exklusiv: RAF-Verdächtiger Garweg
Meldung aus dem Untergrund
Wirbel um KI von Apple
BBC kritisiert „Apple Intelligence“
Russische Männer auf TikTok
Bloß nicht zum Vorbild nehmen
Bundestagswahl am 23. Februar
An der Wählerschaft vorbei