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Flüchtlingsverwaltung

Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein hat eine neue Verwaltungspraxis des Kreises Nordfriesland heftig kritisiert. Die Kreisverwaltung habe alle Ämter angewiesen, Ausländern die Sozialhilfe zunächst um ein Viertel und dann ganz zu streichen, wenn sie „aus von ihnen selbst zu vertretenden Gründen nicht abgeschoben werden können“. Auf diese Weise gerieten Flüchtlinge unter Druck, die mangels Pass von ihren Herkunftsländer nicht wieder aufgenommen würden.

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