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■ FlüchtlingeStreit um die Kosten

Wiesbaden (dpa) – Der Rechtsstreit um die Unterbringungskosten für bosnische Flüchtlinge geht weiter. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat am Dienstag drei Erlasse des hessischen Innenministeriums von 1993 und 1994 aufgehoben und folgte damit Klagen einer Stadt und eines Kreises. Die Kommunen wehrten sich damit gegen den Erlaß des Ministeriums, alle Kosten für die Aufnahme der Flüchtlinge zu tragen. Die Landesregierung akzeptiert dieses Urteil des Verwaltungsgerichts nicht und geht in die nächste Instanz. Wer die zweistellige Millionensumme zahlt, ist unklar.

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