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Flüchtling bekommt BescheidAusweisung politisch motiviert?

Einer der Protagonisten des Flüchtlingscamps am Oranienplatz soll abgeschoben werden – weil er durch seinen Aufenthalt angeblich die öffentliche Ordnung gefährdet.

Das Flüchtlingscamp wird in Kreuzberg geduldet. Auf einen der Organisatoren versucht das Landratsamt Passau jetzt zuzugreifen. Bild: dpa

Gerade ist Patras Bwansi unterwegs und sehr beschäftigt – auf der Bustour des Flüchtlingscamps am Oranienplatz, die seit Dienstag durch Deutschland zieht. Für den 33-jährigen Bwansi, einen der Hauptorganisatoren des Camps, ist diese Bewegung gerade noch einmal wichtiger geworden: Vor wenigen Tagen bekam er einen Ausweisungsbescheid des Landratsamts Passau, wo er zuletzt lebte. Unverzüglich soll er das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verlassen, erneute Einreise ausgeschlossen.

„Als ich den Brief bekam, wusste ich sofort, dass ich das öffentlich machen muss“, sagt Bwansi. Es gehe hier nicht nur um ihn als Einzelperson, sondern um einen politischen Kampf: „Viele Aktivisten werden zurzeit von den Ausländerbehörden bedroht, aber dagegen wehren wir uns gemeinsam.“ Den Ausweisungsbescheid schätzt er als gezielten Einschüchterungsversuch ein.

„Das Landratsamt ist offenbar sehr gut über Patras’ politische Aktivitäten für Flüchtlingsrechte informiert“, sagt auch Léa Colson aus dem UnterstützerInnenkreis Bwansis. „Die Tatsache, dass er regelmäßig als eine der zentralen Figuren des Protestes in Erscheinung tritt, legt den Verdacht einer politisch motivierten Ausweisung nahe.“

In dem achtseitigen Bescheid wird als Grund für die Ausweisung angegeben, Bwansi gefährde durch seinen Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung, da er eine vorsätzliche Straftat begangen habe: Nachdem er zuletzt im August ein Protestcamp in Passau organisiert hatte, sei er nach Berlin umgezogen und anschließend „in die Illegalität untergetaucht“. Außerdem wird Bwansi vorgeworfen, sich nicht an der Beschaffung eines neuen Passes beteiligt zu haben.

„Die Argumentation ist rechtswidrig bis zum Gehtnichtmehr“, sagt Petra Haubner, Bwansis Anwältin in Passau. Zu einer Ausweisung wegen begangener Straftaten dürfe es nur kommen, wenn auch tatsächlich Straftaten begangen wurden – gegen Bwansi liegt aber keine Anklage, geschweige denn eine Verurteilung vor. „Der bloße Verdacht einer Behörde reicht hier nicht aus. Solange ihn kein Gericht verurteilt, hat er diese Verstöße nicht begangen“, erläutert Haubner.

Der Anwalt Volker Gerloff, der Bwansi in Berlin berät, teilt diese Einschätzung. Der Vorwurf des Untertauchens sei zudem schlecht begründet, da in dem Brief gleichzeitig von einem „Umzug nach Berlin“ die Rede ist und Bwansi seinen Aufenthalt am Oranienplatz öffentlich in einer Pressekonferenz bekannt gegeben hatte. Auch der Vorwurf, bei der Passbeschaffung nicht geholfen zu haben, erscheint ihm nicht haltbar: „Patras Bwansi hat sich mit gutem Recht geweigert, die Belehrung über die Konsequenzen einer mangelnden Mithilfe zu unterschreiben, da sie ihm nur auf Deutsch vorgelegt und nicht erläutert wurde“, so Gerloff.

Für den Fall einer Klage gegen den Bescheid sagen die Anwälte Patras also gute Chancen voraus. Unklar ist allerdings, ob eine Klage überhaupt zugelassen wird: Da der Bescheid bereits im Dezember öffentlich ausgestellt, also im Amt ausgehängt wurde, ist die einmonatige Klagefrist eigentlich schon abgelaufen – auch wenn Bwansi selbst den Bescheid erst im Februar bei einem Besuch der Passauer Ausländerbehörde ausgehändigt bekam. „Derzeit prüfen wir, ob und wie wir eine Wiedereinsetzung der Frist durchsetzen können“, so Haubner.

Bwansi, der in Uganda geboren wurde, dort Textildesign studierte und sich für die Rechte Homosexueller einsetzte, will sich nicht einschüchtern lassen. „Ich werde mich nicht verstecken. Mein Versteck ist die Öffentlichkeit“, sagt er, gerade auf dem Weg ins Lager Bitterfeld, zu der dritten Station der Bustour.

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13 Kommentare

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  • D
    D.J.

    @Michael Klein,

     

    schade, wahrscheinlich werden Sie das nicht mehr lesen. Sollten Sie doch, ersuche ich Sie dringend, mir mitzuteilen, was an meinem Beitrag rechtspopulistisch war. Lassen Sie mich teilhaben an Ihrer analytischen Schärfe; ich bin begierig, von Ihnen zu lernen und mich gegebenenfalls in die Ecke zu stellen und mich zu schämen. Besten Dank im Voraus!

  • MK
    Michael Klein

    @Eiapopeia!

    Sie erwähnen in Ihrem KOmmentar ALG 2 Empfänger! Zu denen gehöre ich schon seit langer Zeit! Um überleben zu können, gehe ich öfters Blutplasma spenden, also mir braucht keiner zu erzählen, wie das Leben eines Arbeitslosen aussieht!

    Nur ist das ein Grund, nach oben zu ducken und nach unten zu treten auf Menschen, denen es noch schlechter geht? Nebenbei bin ich ehrenamtlich im Flüchtlingsrat Berlin tätig, wie das Leben dieser Menschen aussieht, ist mir seit Jahren bekannt! Da finde ich KOmmentare wie den Ihrigen ekelerregend, zudem zeugt er von primitivem Verhalten und menschlicher Dummheit, die ja auch Albert Einstein zu seinen Lebzeiten immer wieder beanstandet hat! Vielleicht sollten Sie etwas mehr HIrn einschalten, anstatt immer wieder Bildzeitung zu lesen bzw. private SEnder sich anzuschaun!

    Und zu den Unterstützern gehören nicht nur grüne-Alternative, die im Übrigen gar nicht so zu den Gutbetuchten gehören, wie Sie sagen! Primitiver Stammtischniveau scheint Ihre wirkliche Stärke zu sein, nur geht unser Land damit den Bach hinunter! DAs liegt an der Dummheit vieler Deutscher Bürger, die auf hohem Niveau wehleidig und hysterisch jammern und klagen,wie schlecht es ihnen geht, aber gleichzeitig nach oben ducken und nach unten treten wie SIe Eiapopeia! Es ist ja auch so leicht, sich gegeneinander ausspielen zu lassen, ob nun Jung gegen Alt und umgekehrt, Arbeitslose gegen ARbeiter und Angestellte und umgekehrt! Deutsche gegen Ausländer...............! Der Spruch "Teile und Herrsche" funktioniert tadellos! Und das deutsche Volk ist zu dumm, um das zu durchschauen!

  • E
    eiapopeia

    Rechtspopulismus? Wenn ich das hier imZusammenhang mit diesen politischen Erpressern lese die die Liberalität Deutschland exorbitant mit Füßen treten.......ach was soll´s : anything goes, freies Fluten ............Und die lieben Unterstützer die das Wort "menschenverachtend" "rassistisch" gebetsmühlenartig und unreflekiert wiederholen, sollten einmal einem deutschen ALGII Bezieher erklären, warum er die sogenannte "Residenzpflicht" , denn eine solche gibt es auch und gerade für Hartz IV Opfer, bei Strafe von Sanktionen , nicht verletzen darf, während Asylanten, deren Verfahren in der Schwebe ist, dagegen verstossen dürfen.

    Aber die Unterstützer wohnen schön in ihren alternativgrünen Stadtteilen, weitab von sozialen Brennpunkten und "betreuen" lediglich diese Neuankömmlinge. Die Suppe auslöffeln müssen leider "unsere" Armen, für die immer weniger übrig bleibt.

  • S
    Stefan

    @Kosta:

     

    SO überzeugend geschrieben - und so falsch. Netter Versuch, vorher das nächste Mal recherchieren.

    Stimme dem Beitrag von Oweia in vollem Umfang zu!

  • MK
    Michael Klein

    Schließe mich Nazis raus am und fordere die TAZ auf, rechtspopulistische KOmmentare wie die von Georg, Kosta und D.J zu sperren! Foren wie GMX und WEB sind da weniger zimperlich, mit dem Löschen vom rassistischem Mief fackeln die nicht lange!

  • G
    Georg

    Jetzt stellen Sie sich mal vor, sie fühlen sich verfolgt und suchen Zuflucht in eiÜnem fremden Land. Und dort gibt es bestimmte Regeln, die für das beginnende Verfahren einzuhalten sind, nicht zuletzt deshalb, um das Verfahren in einer angemessenen Zeit zu Ende zu bringen.

     

    Und sie haben nichts besseres zu tun, als konsequent gegen diese Regeln zu verstoßen und die dortige Regierung vorzuführen.

     

    Über den Abbruch des Verfahrens, sprich Abschiebung sollte man sich dann nicht wundern. Allenfalls bei den Unterstützern für die Flöhe bedanken, die diese einem ins Ohr gesetzt haben.

     

    So tragisch es ist, der Mann hat sich einfach selbst abgeschossen.

  • O
    Oweia

    @ Georg und Georg unterstützer

     

    Der Beitrag von Georg ist meines Erachtens nach eindeutig rechtspopulistisch.

    Und mir widerum sind dumme linkspopulisten lieber als jegliche Menschenverachtende, Fremdenfeindliche und diskriminierende Menschen. Trotzdem such ich lieber eine Diskussion als diese abzuschieben oder in ein für mich zu diesen Menschen passende Schublade zu stecken. Denn vielleicht sind sie nicht mit Absicht Menschenverachtende, Fremdenfeindliche und diskriminierende Menschen

  • O
    Oweia

    Lieber Herr Kosta,

     

    ja es darf nur zu einer Ausweisung eines Menschen bedingt durch eine Straftat kommen ,wenn dieser eine Straftat begonnen hat. Erst wenn ein Mensch vor einem deutschen Gericht dieser Straftat schuldig gesprochen und rechtskräftig verurteilt wurde ist, hat er diese begonnen.

    Bis dies geschieht liegt die Unschuldsvermutung vor.

     

    In den Ländern des Europarats wird gewährleistet aufgrund von Art. 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention:

     

    „Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.“

     

    Dies folgt auch aus dem Rechtsstaatsprinzip aus Art. 20 Abs. 3 und Art. 28 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz.

     

    Jedoch sind die Rechte von Geflüchteten in Deutschland einfach nur schäbig. Ich habe gerade eine halbe Stunde aufgeschrieben wieso ich diese schäbig finde, doch dann dachte ich mir: Nein, das schreib ich hier nicht rein, da ich ja damit die Macht erkläre, welche nicht nur Polizisten sondern jeder deutsche Staatsbürger besitzt einfach ein Mensch noch mehr Folter, Diskriminierung, Verfolgung, und vieles mehr beizufügen indem man diesen Mensch aus dem eigentlichen Schutzraum, welcher Deutschland sein sollte, ausweist.

    Diese Machtposition ist so widerlich und unmenschlich.

    Wenn ihr wüsstet welche noch so kleinen Handlungen reichen um ein "Asylant" oder "Flüchtling" Auszuweisen oder Abzuschieben...

    Ich wünsche keinem Lebewesen diese Erde, auch nur einen Tag die Repression zu erleiden welche viele "Asylanten" oder "Flüchtlinge" erleiden.

  • D
    D.J.

    @nazis raus,

     

    ich kann den Asylfall Bwansi nicht konkret beurteilen (wobei ich davon ausgehe, dass, sollten seine Angaben stimmen, ein Schwulenaktivist besser in dieses Land passt als Personen, die die Freiheit aus religiösen Gründen verachten und abschaffen würden, wenn sie es könnten). Was ich aber beurteilen kann, ist, dass Linksaußen wie Sie sich mehr und mehr lächerlich machen mit dem lauten Geschrei nach Zensur gegenüber allen "Nazis" (also für Leute wie Sie spätestens rechts der Grünen). Das müssen Sie aushalten. Versuchen Sie's mal.

  • H
    Hagen

    @nazis raus

     

    Ja, das ist die Diskussionskultur, wie sie von vorgeblichen Linken immer wieder eindrucksvoll demonstriert und gelebt wird:

    Wenn einem die Argumente ausgehen, sind Menschen, deren Ansichten nicht ins kleine abgeschlossene Weltbild passen, Rechtspopulisten und werden als Deppen beschimpft.

    Dein niveauloser Kommentar sagt viel über dich aus.

    Werd erwachsen!

  • NR
    nazis raus

    liebe taz, bitte löscht doch mal die kommentare von georg & kosta. oder wollt ihr solchen rechtspopulisten weiter eine plattform bieten?!

    btw, ihr 2 deppen, nur so am rande: hier menschen abzuschieben, denen im heimatland die todesstrafe (wegen homosexualität in diesem fall) droht, das ist aus gutem grund nicht legal.

  • K
    Kosta

    "Zu einer Ausweisung wegen begangener Straftaten dürfe es nur kommen, wenn auch tatsächlich Straftaten begangen wurden- gegen Bwansi liegt aber keine Anklage, geschweige denn eine Verurteilung vor."

    Wer solche Anwälte hat, braucht sich über nichts zu beschweren.

    Ein Straftat ist nicht erst dann existent, wenn sie angeklagt und der Angeklagte verurteilt wird.

    Eine Straftat ist ein Verhalten, das durch ein Strafgesetz mit Strafe bedroht ist.

    Und Straftaten hat Herr Bwansi begangen.

    Er hat sich am 15. Oktober des vergangen Jahres mit anderen Aktivisten rechtswidrig Zugang zur nigerianischen Botschaft in Berlin verschafft und mehrfach vorsätzlich gegen strafbewehrte Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes verstoßen.

    Allein das rechtfertigt bereits ohne weiteres den Ausweisungsbescheid des Landratsamtes.

    Auch eine Arbeitsagentur kann einem ALGII- Bezieher Leistungen entziehen, wenn sie begründete Anhaltspunkte hat, dass dieser gegen ihm auferlegte Pflichten verstoßen hat, dazu muss keinerlei Gerichtsurteil abgewartet werden.

    Dass der Betroffene später dagegen gerichtlich vorgehen kann, steht auf einem anderen Blatt.

    Rechtsanwälte, die offenkundig nicht einmal in solchen elementaren Dingen Bescheid wissen und als selbsternannte Unterstützer nicht in der Lage sind, Fristen bei öffentlich bekanntgemachten Zustellungen zu beachten, sollten sich mit medialer Kritik der Handlungen der Behörden besser zurückhalten.

    Was Patras Bwansi hier im übrigen von den deutschen Behörden noch erwartet, weiß ich nicht.

    Wer den zuständigen Ämtern so offenkundig auf der Nase herumtanzt und Vorschriften und Gesetze missachtet, weil er sich "diskriminiert fühlt", muss sich nicht wundern, wenn bei den Ämtern die Geduld irgendwann am Ende ist.

  • G
    Georg

    Viel zu lange hat sich der Staat von diesen Typen auf der Nase herumtanzen lassen.

     

    Aber anscheinend haben die Verantwortlichen in Pasau noch einen Rest an Verstand bewahrt und handeln endlich.