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Flick–Prozeß: Freispruch gefordert

■ Die Verteidigung im Bonner Spenden–Prozeß sieht bei von Brauchitsch, Graf Lambsdorff und Friderichs keine vorsätzliche Steuerhinterziehung durch illegale Parteispenden gegeben

Bonn (dpa) - Im Bonner Flick– Prozeß sind die Plädoyers der Verteidigung zu Ende gegangen. Für den ehemaligen Flick–Manager Eberhard von Brauchitsch forderte sein Anwalt Freispruch vom Vorwurf der Steuerhinterziehung. Ein Vorsatz zu strafbaren Handlungen könne Brauchitsch nicht nachgewiesen werden. Auch die Verteidigung des früheren Wirtschaftsministers Hans Friderichs kam zu dem Schluß, daß ihn das Gericht wegen der angeklagten Steuerhinterziehung von 1,6 Millionen Mark im Rahmen der Parteispenden ebenfalls freisprechen müsse. Die Staatsanwaltschaft, die den Vorwurf der Bestechung und Bestechlichkeit fallengelassen hatte, hatte für Otto Graf Lambsdorff ein Jahr und drei Monate zur Bewährung, für von Brauchitsch vier Jahre Freiheitsentzug und für Friderichs eine Geldstrafe von 120.000 Mark beantragt. Brauchitschs Verteidigung argumentierte, daß die gesparten Steuern letztlich den Parteien zugute gekommen seien. Die noch laut Anklage verbliebenen 5,3 Millionen Mark Steuerhinterziehung aus dem Parteispenden–Bereich entsprächen 0,5 Prozent der in diesem Zeitraum vom Flick– Konzern insgesamt gezahlten Steuern: Nämlich 660 Millionen Mark. Der Manager könne kein Interesse daran gehabt haben, sich wegen einer solchen vergleichsweise geringen Summe einer Strafverfolgung auszusetzen. Zudem habe er Unrechtes in seinem Tun nicht erkennen können: Er habe sich auf die Bonität so prominenter Politiker wie Strauß, Kohl und Kiep verlassen, die als Spendenwerber tätig waren, aber auch auf SPD–Politiker wie Alt– Bundeskanzler Helmut Schmidt, Apel, Vogel oder Börner. Heute werden die Angeklagten ihr Schlußwort sprechen, am Montag soll das Urteil fallen.

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