: Flexible Sozialhilfe für Flüchtlinge
Die ausländerpolitische Sprecherin der SPD, Barbara Wulff, hat gestern begrüßt, daß Bremen einer anerkannten Flüchtlingsfamilie Sozialhilfe zahlen muß. Dazu wurde das Bundesland jetzt von einer Bundesverfassungsgerichts-Kammer verpflichtet. Bremen hatte die Zahlung zunächst verweigert, weil die Familie ihre erste Aufenthaltsbefugnis in Rheinland-Pfalz hatte und laut Gesetz Sozialhilfe nur am ersten Wohnort weiter gezahlt wird. Das Bundesverfassungsgericht habe laut Wulff jetzt klargestellt, daß diese Praxis der Genfer Flüchtlingskonvention widerspricht. Das Bundessozialhilfegesetz müsse nun entsprechend geändert werden. taz
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