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Fischhändler verurteilt

Fischhändler verurteilt

Ein Bremerhavener Fischhändler ist gestern vor dem Amtsgericht wegen fortgesetzten Verstoßes gegen das Lebensmittelgesetz zu einer Geldstrafe von 22.000 Mark verurteilt worden. Außerdem werden die 1991 sichergestellten Fischwaren eingezogen. Das Gericht sah es am vierten Tag der Verhandlung als erwiesen an, daß der Fischhändler „nicht verkehrsfähige Fischprodukte“ herstellte und verkaufte. So seien unter anderem Bauchlappen von Fischfilets mit überhöhten Nematodenbefall verarbeitet worden.

Das Gericht beanstandete vor allem die Produktion sogenannter „Eßkimosticks“, bei der außer Bauchlappen auch Fischköpfe, Flossen, Haut und Gräten (Karkassen) verarbeitet wurden. Nach Gutachten von Sachverständigen seien diese Produkte „für den menschlichen Verzehr ungeeignet“. dpa