: Finks Amtsgeschäfte ruhen
■ Wissenschaftssenator Erhardt geht juristisch in die Offensive/ Humboldt-Rektor Heinrich Fink macht taktischen Rückzieher/ Klärung nun erst Anfang April vor dem Arbeitsgericht
Berlin. Der Rektor der Humboldt- Universität, Heinrich Fink, übt seine Amtsgeschäfte »bis auf weiteres« nicht mehr aus. Er wolle damit eine von der Amtsausübung unabhängige Klärung der gegen ihn erhobenen Vorwürfe ermöglichen. Diese Erklärung gab der Theologe gestern ab, nachdem Wissenschaftssenator Manfred Erhardt auf dem Wege einer »Rechtsaufsichtsmaßnahme« die Humbold-Universität angewiesen hatte, Fink die Ausübung seiner Amtsgeschäfte als Rektor zu untersagen. Erhardt hatte mit dieser Rechtsverordnung zugleich ihren sofortigen Vollzug angeordnet. Damit ist Prorektor Adolf Zschunke, der die Amtsgeschäfte seit Finks Kündigung im November führt, verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, daß Fink nicht mehr im Namen der Universität tätig wird. Sollte Zschunke versuchen, diese Anordnung zu unterlaufen, muß er mit Disziplinarmaßnahmen rechnen. Gegen die Rechtsaufsichtsmaßnahme der Verwaltung hätte die Humboldt-Universität Rechtsmittel einlegen können, die nun jedoch mit der Erklärung Finks gegenstandslos geworden sind.
Damit ist in dem seit Monaten schwelenden Konflikt um die Stasi- Tätigkeit Finks und seine daraus resultierende Entlassung vorläufig ein Patt eingetreten. Eine rechtliche Klärung in der Sache wird nun erst Anfang April erzielt werden können, wenn Finks Klage gegen seine Entlassung als Hochschullehrer vor dem Arbeitsgericht verhandelt wird. Dann werden auch die umstrittenen Gauck-Bescheide, die Grundlage der Entlassung waren, gerichtlich geprüft werden.
Mit den gestrigen Schritten reagierten die beiden Konfliktparteien auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtes vom Montag. Dieses sollte feststellen, ob Finks Kündigung als Hochschullehrer auch das Ende seines Rektorates bedeutet. Diese Auffassung hatte Erhardt von Anfang an vertreten, jedoch, nach Ansicht des Gerichtes, diese Auffassung nicht rechtswirksam durchgesetzt, so daß das Gericht gar nicht entscheiden konnte. Dies hat er nun mit der gestrigen Rechtsaufsichtsmaßnahme nachgeholt. In der Verhandlung am Montag hatte der Vorsitzende Richter Alexander Wichmann zugleich deutlich gemacht, daß Fink, sollte in der Sache verhandelt werden, kaum Erfolg haben würde. Diesem Votum entging Fink mit seiner gestrigen Erklärung, die Amtsgeschäfte ruhen zu lassen.
Sollte das Arbeitsgericht Anfang April zu Finks Gunsten entscheiden, wäre er jedoch nicht automatisch wieder als Hochschullehrer und Rektor in Amt und Würden. Da mittlerweile die kirchlichen Hochschuleinrichtungen der Stadt zusammengelegt wurden, müßte sich Fink, wie alle anderen Hochschullehrer, einer erneuten Überprüfung seiner Lehrbefähigung unterziehen. Rektor würde er nur, falls die universitären Gremien ihn erneut dazu ernennen. Die entsprechenden Wahlen sollen Anfang April stattfinden. Dieter Rulff
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