Finanzminister sind sich einig: Schwerere Zeiten für Steuerbetrüger
Wer Steuern hinterzieht und sich selbst anzeigt, muss künftig eine höhere Strafen zahlen. Verjährungsfristen werden aber wohl nicht angetastet.
KÖLN taz | Steuerbetrüger sollen mit einer Selbstanzeige nicht mehr so billig davon kommen wie bisher. Darauf haben sich die Finanzminister der Länder geeinigt. Auf ihrer Konferenz am Freitag in Stralsund wollen sie einen entsprechen Vorschlag zur Verschärfung des Steuerrechts beschließen.
„Die Weichen sind gestellt“, sagte Nordrhein-Westfalens Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD). Er geht davon aus, dass die neuen Regeln ab 2015 rechtswirksam werden. „Dann gehört die Selbstanzeige light der Vergangenheit an“, sagte der Vorsitzende der Finanzministerkonferenz.
Kernpunkt ist eine deutliche Erhöhung des Strafzuschlags. Danach soll künftig ab einer Steuerhinterziehungssumme von 25.000 Euro ein einmaliger Zuschlag zu den zusätzlich fälligen Zinsen anfallen. Er soll bei 10 Prozent liegen, erhöht sich ab 100.000 Euro auf 15 Prozent und ab einer Million Euro auf 20 Prozent. Bisher mussten Steuerhinterzieher erst ab einer Summe von 50.000 Euro zahlen – und zwar nur 5 Prozent. Außerdem sollen Steuerbetrüger in der Selbstanzeige ihre Finanzen künftig für die zurückliegenden zehn statt fünf Jahre offenlegen.
Auf die Neuregelung hatte sich eine federführende Gruppe der Länderfinanzminister unter Beteiligung des Bundes in der vergangenen Woche verständigt. Der Beschluss am Freitag gilt deswegen nur noch als Formsache. Die Bundesregierung hat bereits angekündigt, die entsprechende Gesetzgebung auf den Weg zu bringen.
Tatsächlich handelt es sich um einen recht mauen Kompromiss. Noch vor Kurzem hatte die SPD-Generalsekretärin Yasmin Fahimi gefordert, die strafbefreiende Selbstanzeige bis zu einer Bagatellgrenze abzuschaffen. Davon ist keine Rede mehr. Auch an den Verjährungsfristen wird sich wohl nichts ändern. Walter-Borjans hatte noch im Februar gefordert: „Es kann nicht sein, dass jemand jahrzehntelang sein Schwarzgeld mit krimineller Energie steuersparend im Ausland versteckt und einen Teil der verschwiegenen Einkünfte nicht nachversteuern muss, weil er sich auf die Verjährung berufen kann.“
Doch damit stieß er bei seinen Unionskollegen auf taube Ohren. Deshalb wird ein Fall wie der der Steuerhinterzieherin Alice Schwarzer auch weiterhin möglich sein. Die Publizistin hatte in den achtziger Jahren Geld in die Schweiz gebracht, musste nach ihrer Selbstanzeige jedoch nur für die vergangenen zehn Jahre Steuern plus Säumniszinsen nachzahlen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Debatte um SPD-Kanzlerkandidatur
Schwielowsee an der Copacabana
BSW und „Freie Sachsen“
Görlitzer Querfront gemeinsam für Putin
Urteil nach Tötung eines Geflüchteten
Gericht findet mal wieder keine Beweise für Rassismus
Papst äußert sich zu Gaza
Scharfe Worte aus Rom
Aktienpaket-Vorschlag
Die CDU möchte allen Kindern ETFs zum Geburtstag schenken
Wirtschaftsminister bei Klimakonferenz
Habeck, naiv in Baku