■ Befruchtung: Finanzamt muß zahlen
Hannover (dpa) – Die Kosten für eine künstliche Befruchtung sind außergewöhnliche Belastungen und müssen daher vom Finanzamt anerkannt werden. Das entschied das niedersächsische Finanzgericht in einem gestern veröffentlichten Urteil. Die sogenannte In-vitro-Fertilisation ist nach Auffassung des Gerichts eine Heilbehandlung für die Krankheit Unfruchtbarkeit. Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt (Az.: XII 826/95).
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