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Filterstaub: zurück!

Darmstadt/Zürich (ap) - Der Rücktransport von 28 to Filterstaub aus der Schweiz, der am 28.2. illegal in die BRD eingeführt worden war, ist jetzt endgültig gesichert. Wie das Regierungspräsidium Darmstadt mitteilte, legten Vertreter der Stadt Zürich Erklärungen der Schweizer Bundesbehörden vor, die die Wiedereinfuhr in die Schweiz ermöglichen. Der Dioxingehalt der Filterstäube liege unter 0,002 ppm, so daß sie lediglich als Sonderabfall, nicht aber als Gefahrgut in die Schweiz zurückgebracht werden können.

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