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Filmförderung: Sender müssen nicht zahlen

Berlin (taz) – Das Bundeskabinett hat gestern die Novelle des Filmförderungsgesetzes gebilligt. Darin bleiben – wie wir bereits berichtet hatten (taz vom 30. Oktober) – die Fernsehsender im Gegensatz zur Video- und Filmwirtschaft weiterhin von der Zahlungspflicht ausgenommen – anders als zunächst geplant. Wirtschaftsminister Günter Rexrodt sagte, im Laufe der Gesetzgebung solle es eine Vereinbarung über freiwillige Zahlungen der TV-Sender geben: „Ich erwarte, daß dieser Betrag zwischen 10 und 12 Millionen Mark liegen wird.“

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