Miethai & Co.: Feuchte Wände
■ Heizen allein genügt häufig nicht Von J. Twisselmann
„Sie müssen eben mehr heizen und besser lüften“, so lautet oft die Antwort der VermieterIn auf die Meldung von Wandfeuchtigkeit. Liegt die Ursache eindeutig in von außen eindringender Nässe, zum Beispiel wegen einer defekten Regenrinne, ist das natürlich Unsinn. Weit häufiger aber ist die Ursache unklar, oder es handelt sich bei der Feuchtigkeit um Raumluftkondensat.
Zu wenig Lüften und Heizen kann dazu führen, daß sich die Luftfeuchtigkeit auf den Wänden niederschlägt. Die feuchte Raumluft wird nicht abtransportiert, bei geringer Raumtemperatur kann sie zudem weniger Feuchtigkeit aufnehmen. Zu Kondensat auf den Wänden kommt es aber auch um so leichter, je kälter eine Wandoberfläche ist - an einer Bierflasche aus dem Kühlschrank jederzeit zu beobachten.
Wohnverhalten und Wärmedämmung des Gebäudes haben also immer beide einen Einfluß auf den Feuchtegrad der Wände. Dementsprechend verlangen die Gerichte auch nicht, daß gegen jede Feuchtigkeit angeheizt und -gelüftet wird. Die MieterInnen müssen eine Raumtemperatur von 18 bis 20 Grad halten und je nach Anwesenheit in der Wohnung drei bis vier kurze Stoßlüftungen mit ganz geöffnetem Fenster machen. Mehr kann nach Auffassung des Landgerichts Hamburg von den MieterInnen nicht verlangt werden.
Liegt ein solches sorgfältiges Wohnverhalten vor, ist damit auch bewiesen, daß die baulichen Eigenschaften der Wohnung nicht ausreichen. Die VermieterIn ist dann zur Mängelbeseitigung verpflichtet, zum Beispiel durch eine bessere Wärmedämmung.
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