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■ FernsehenGnadenfrist für DSF

Berlin (taz) – Der Tele-5-Nachfolger Deutsches Sportfernsehen (DSF) darf zumindest in Bayern weiter auf Sendung bleiben. Das bayerische Verfassungsgericht gab gestern einem Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung der Bayerischen Landesmedienzentrale (BML) statt. Die BLM will das Kirch-Programm weiter auf Sendung lassen, obwohl das bayerische Verwaltungsgericht die Lizenz für ungültig erklärt hatte.