■ Kommentar-los im Wortlaut: Feier für den Umzug
Dringlichkeitsantrag der Fraktion Bündnis 90/Grüne (AL)/UFV
über Beschleunigungsmaßnahmen zum Umzug von Bonn nach Berlin (I) hier: Feiertage für den Karneval in Berlin.
Der Senat wird aufgefordert, die Akzeptanz der Bonner Ministerialbürokratie für den Umzug von Bonn nach Berlin durch folgende Maßnahmen zu beschleunigen: 1. Dem Abgeordnetenhaus ist eine Initiative zur Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage vom 28. Oktober 1954 (GVBI S. 615) in der Weise vorzulegen, daß „Weiberfastnacht“ und „Rosenmontag“ als amtliche Feiertage in Berlin im Sinne des § 1 dieses Gesetzes eingeführt werden. (...)
3. Für Veranstaltungen, z.B. Karnevalsumzüge, ist großzügige und unbürokratische Unterstützung zu gewähren.
Begründung: Der heutige 11.11. ist nicht nur im Rheinland der Beginn der wichtigsten Jahreszeit. Dies sollte in Berlin Anlaß sein, den Lebensgewohnheiten der Menschen in Bonn entgegenzukommen und zwei Höhepunkte des Karnevals, nämlich „Weiberfastnacht“ und „Rosenmontag“, als amtliche Feiertage einzuführen. Der Angst der Bonner, im preußischen Berlin nicht mehr so leben zu können wie einst am Rhein, muß wirksam begegnet werden. (...) Der Senat sollte daher kleinlichen Kostengründen gegen die Einführung dieser beiden Feiertage, wie sie z.B. von Berliner Arbeitgeberverbänden vorgetragen werden könnten, entschlossen entgegentreten. Vielmehr würde damit ein wichtiges kulturpolitisches Zeichen gesetzt werden, das diese Stadt dringend benötigt.
Wieland/Dr. Schreyer und die übrigen Mitglieder der Fraktion
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