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FußballverbandFehler bei Urteil eingeräumt

Der Nordostdeutsche Fußball-Verband (NOFV) hat einen aus seiner Sicht „stilistischen“ Fehler beim Urteil des Sportgerichts gegen den Regionalligisten SV Babelsberg 03 eingeräumt. Der Verein sei nicht bestraft worden, weil bei einem Spiel im April 2017 gegen Energie Cottbus aus Reihen der Babelsberger „Nazischweine raus“ gerufen worden sei, sagte Stephan Oberholz, Vorsitzender des Sportgerichts des NOFV, am Donnerstag. Dieser Satz sei fälschlich in das Urteil geraten. Für die Begründung sei entscheidend, dass im Fanblock Pyrotechnik gezündet worden war. Babelsberg soll eine Strafe in Höhe von 7.000 Euro bis 14. Februar zahlen. Babelsberg weigerte sich bislang die Strafe zu zahlen und riskiert damit eine Spielsperre. Die Berufung der Babelsberger sei abgelehnt worden, weil eine Unterschrift unter dem ­Schreiben fehlte, sagte Jürgen Lischewski, Vorsitzender des Verbandsgerichts. Nachdem das Gericht aber nun betont hat, dass sich die Strafe nur auf die gezündete Pyrotechnik bezieht, scheint eine Lösung des Streits in Sicht. (dpa)

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