: Fehlende Eleganz
betr.: „Vor der Entscheidung über das Zuwanderungsgesetz“ (Gastkommentar von Marieluise Beck) taz vom 19. 3. 02
Zum Thema Kindernachzug sich über „fehlende gesetzgeberische Eleganz“ und „Unübersichtlichkeit und Kompliziertheit“ auszulassen, finde ich schon fast ignorant. Das Nachzugsalter von Kindern von bisher 16 auf 12 Jahre herabzusetzen, ist schlichtweg ein Unding. Es möge sich jedeR einmal vorstellen, das eigene Kind mit 13 Jahren zu Hause zurückzulassen. Diese Regelung macht für mich das komplette Zuwanderungsgesetz nicht (er)tragbar. Die an diesem „Kompromiss“ beteiligten Parteien sind es schon lange nicht mehr. IMKE KRÜGER, Mannheim
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