: Fehlanzeige
Kennen Sie das, ein richtiges Blackout? Gestern bei uns zu besichtigen: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“, heißt es im Grundgesetz, Artikel 3. Kein schlechter Grundsatz, wir hängen dran. Aber so richtig gepaßt hat er zu dem gestrigen Aufmacher auf der Titelseite dann doch nicht. Da war von AsylbewerberInnen die Rede, deren Anrufung des Verfassungsgerichts in Karlsruhe vom Bundesgrenzschutz zeitlich befristet wird: „Das Nähere regelt der Flugplan.“ Es ging also – eigentlich, denn doch... – um den Artikel 16 GG. Für die später erscheinenden Ausgaben der taz in Norddeutschland und Berlin konnte der Fehler noch korrigiert werden, alle anderen LeserInnen werden gestern freundlich-fassungslos den Kopf gewiegt haben: Man muß nicht immer mit dem Grundgesetz unter dem Arm herumlaufen (wie es die Alten sungen), aber man sollte es im Kopf haben. Jedenfalls wenn man, wie die Linke seit einiger Zeit, das GG gegen das Parlament verteidigen muß. Ausgaben des alten Grundgesetzes wurden übrigens kürzlich in Hamburg in größeren Mengen gehandelt: „Zum Liebhaberpreis“.
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