: Familientrennung
■ Türkische Mutter soll abgeschoben werden / Ehemann könne Familie nicht unterhalten
Eine junge türkische Mutter soll demnächst abgeschoben werden, weil ihr Ehemann die Familie nicht unterhalten kann. Die 20jährige Frau K. war vor zwei Jahren nach Berlin gekommen. Sie ist mit einem Landsmann verheiratet, der in Berlin geboren ist. Der Antrag der Türkin auf eine Aufenthaltserlaubnis wurde abgelehnt. Ausländische Eheleute müssen in der Regel ein Jahr warten, ehe sie zu dem in Berlin lebenden Partner ziehen können. Frau K. blieb trotzdem in Berlin. Im März dieses Jahres bekam sie ein Kind. Da ihr 19jähriger Mann arbeitslos ist, könne er die Familie nicht „aus eigener Erwerbstätigkeit“ unterhalten, meint die Ausländerbehörde. Die K.s, finanziell unterstützt von seinen Eltern, verstehen die Maßnahme nicht, noch dazu, da sie keine Sozialhilfe beziehen. Wenn Frau K. mit ihrem Kind in den nächsten Tagen abgeschoben wird, wird sie mindestens zehn Monate brauchen, um vom deutschen Generalkonsulat einen Sichtvermerk zu bekommen. Dabei hatte Sozialsenator Ulf Fink (CDU) erst letzte Woche im Parlament angekündigt, er wolle sich für eine Erleichterung der Familienzusammenführung und für eine Abschaffung der Wartefrist einsetzen.
RiHe
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen