: Familienbetriebe in der UdSSR
Moskau (afp/taz) - Am 1.Mai ist in der Sowjetunion ein Gesetz, das den privaten Nebenerwerb regeln soll, in Kraft getreten. Nun können Sowjetbürger bei den lokalen Behörden die Zulassung von Familienunternehmen beantragen. Man rechnet mit einem Boom bei privaten Cafes, Boutiquen, Zahnarztpraxen, Bauunternehmen, Frisiersalons, Taxiunternehmen und Handwerksbetrieben im Dienstleistungsbereich. Für über zwei Millionen Schwarzarbeiter enden somit goldene Zeiten, denn als Privatunternehmer müssen sie bis zu 65 Prozent Steuern zahlen.
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