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Familienbesitz zu haben

 ■ Mit dem TAKEOVER auf Du und Du

Eine „deutsche Großbank, die stark im Unternehmensgeschäft tätig ist“, wie der Informationsdienst Platow-Brief schreibt, hat jetzt eine Liste von bundesdeutschen Firmen aufgestellt, die derzeit als Übernahmekandidaten ausländischer kapitalkräftiger Gesellschaften gelten. Der Platow-Brief veröffentlichte die Liste jetzt, und geht dabei davon aus, daß „der Aktienbesitz, soweit er in Familienhand ist, als übernahmefähig gilt“. Aktuell vor allem aus einem Grund: Die entsprechenden Veräußerungsgewinne unterliegen nur noch bis Ende dieses Jahres dem halben Steuersatz, ab 1.1. 1990 dem vollen. „Wer also zuwartet, schenkt künftig die Hälfte (derzeit nur ein Viertel) der Verkaufserlöse dem Staat.“

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