: Familie aus Peru darf vorerst bleiben
Berlin. Eine Peruanerin sowie deren drei Kinder, die sich seit 1989 illegal in Deutschland aufhalten, dürfen bis zur Entscheidung über ihre aufenthaltsrechtliche Klage nicht abgeschoben werden. Das Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung mit der „besonderen Sachlage“. Es erkannte die Begründung der Peruanerin an, sie habe aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse auf die Hilfe ihres damaligen Lebensgefährten vertraut. Dieser hatte sie nebst Kinder nach Deutschland geholt. Der Antrag auf Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen, den die Frau nach der Trennung von ihrem Partner gestellt hatte, war abgelehnt worden.
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