piwik no script img

Familie aus Peru darf vorerst bleiben

Berlin. Eine Peruanerin sowie deren drei Kinder, die sich seit 1989 illegal in Deutschland aufhalten, dürfen bis zur Entscheidung über ihre aufenthaltsrechtliche Klage nicht abgeschoben werden. Das Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung mit der „besonderen Sachlage“. Es erkannte die Begründung der Peruanerin an, sie habe aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse auf die Hilfe ihres damaligen Lebensgefährten vertraut. Dieser hatte sie nebst Kinder nach Deutschland geholt. Der Antrag auf Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen, den die Frau nach der Trennung von ihrem Partner gestellt hatte, war abgelehnt worden.

Nur noch 430 – dann sind wir 50.000

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – wir brauchen nur noch 430 Freiwillige, dann haben wir es geschafft! Setzen Sie jetzt ein Zeichen für die taz und machen Sie mit. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen