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Familie Hanna kann bleiben

Gestern verkündete das Verwaltungsgericht Bremen nur einen Tag nach der Verhandlung „in Sachen Hanna“ seine Entscheidung: Die Klage des Bundesbeauftragten für Asyl wurde abgelehnt, und damit die Entscheidung des Bundesamtes bestätigt, welches im zweiten Anlauf die syrische Familie als Flüchtlinge anerkannt hatte. Vorausgesetzt, der Bundesbeauftragte legt nicht ein zweites Mal Rechtsmittel ein, darf die Familie Hanna also in Deutschland bleiben. taz