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Falsche TatsachenbehauptungenAfD gewinnt gegen Junge Piraten

Das Landgericht Berlin verbietet einen Flyer, mit dem die Jugendorganisation der Piraten vor der Alternative für Deutschland warnt.

AfD-Sprecher Bernd Lucke beklagt „diffamierende Verlautbarungen der jungen Piraten“ Bild: dpa

BERLIN taz | Die Jungen Piraten müssen bis zu 250.000 Euro zahlen, wenn sie diesen Flyer noch weiterverbreiten: Das Landgericht Berlin erließ am Donnerstag eine einstweilige Verfügung wegen des Flugblatts, mit dem die Jugendorganisation der Piratenpartei vor der Alternative für Deutschland (AfD) warnt.

In dem Flyer hatte der Piratennachwuchs etwa behauptet: „Die AfD ist rechts, weil ihre Führungskräfte das Wahlrecht auf 'Leistungseliten' einschränken wollen, um einer 'Tyrannei der Mehrheit' vorzubeugen.“

Die AfD legte gegenüber dem Gericht dar, dass diese Aussage falsch ist – und gewann. Genauso dürfen die Jungpiraten der AfD nicht mehr vorwerfen, die bekenne sich zur Homophobie oder wolle die freie Wahl des Wohn- und Arbeitsplatzes innerhalb der EU abschaffen.

„Den diffamierenden Verlautbarungen der jungen Piraten wurde nun endlich Einhalt geboten“, heißt es in einer Pressemitteilung von Bernd Lucke, Sprecher der AfD. „Die Behauptung, wir wollten das Wahlrecht einschränken, ist schlicht und ergreifend Blödsinn“, so Lucke. Auch die „freie Wahl des Wohn- und Arbeitsplatzes ist ein essentieller Bestandteil des europäischen Binnenmarktes, den wir unbedingt erhalten wissen wollen“.

Mit der Gerichtsentscheidung droht auch vielen Bloggern juristischer Ärger. Nachdem die Jungen Piraten die erste Abmahnung der AfD erhalten hatten, hatten sie aus Solidarität den Flyer auf ihren Webseiten hochgeladen. Die AfD kann nun jeden dieser Blogger einzeln verklagen. Die Anwälte der AfD haben bereits eine Reihe von Abmahnungen verschickt.

Die Jungen Piraten kommentierten auf ihrer Webseite die Entscheidung des Gerichts: „Das bedeutet aber nicht, dass ein Gericht der AfD recht gegeben hat. Eine einstweilige Verfügung gibt es nur, wenn ein Prozess begonnen hat, und ist in solchen Fällen üblich.“

Damit liegen die Jungen Piraten allerdings völlig daneben. Das glatte Gegenteil ist richtig: Einstweilige Verfügungen werden nur dann erlassen, wenn ein Antragsteller – wie hier die AfD – gegenüber dem Gericht glaubhaft machen kann, dass er im Recht ist.

Das erkennt man auch daran, dass das Landgericht dem Antrag der AfD gar nicht in allen Punkten gefolgt ist – einige andere Aussagen aus dem Flyer hat das Gericht nicht untersagt. Bevor die Piraten in Zukunft noch einmal eine juristische Auseinandersetzung mit der AfD riskieren, sollten sie vielleicht besser jemanden fragen, der sich damit auskennt.

Durch dieses Eilverfahren ist die Sache allerdings noch nicht endgültig geklärt. Die finale Entscheidung fällt in einem anschließenden Hauptsacheverfahren.

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32 Kommentare

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  • T
    taormina04

    Im Artikel steht nicht (zumindest in dem Teil, der nicht vom nag-screen verdeckt wird), daß die AfD 3/4 der Kosten zahlen muß, die Jungen Piraten nur 1/4.

    • Sebastian Heiser , Autor des Artikels,
      @taormina04:

      Die Werbung verschwindet, wenn Sie anklicken, dass Sie nicht zahlen möchten.

       

      Auch dann werden Sie allerdings nicht in dem Artikel lesen können, dass die AfD 3/4 der Kosten zahlen muss - aber dort ist ein Link zur Pressemitteilung des Gerichts, wo es steht.

  • F
    fred

    ist schon seltsam,alle die mal was für D machen sind RECHTS!!!

    die afd liegt im gesunden mittelmaß und somit als einzige wählbar um in diesem eingefahrenen einheitsbrei was zu verändern.

    na ja,war bei sarrazin auch nicht anders, der nichts als die wahrheit geschrieben hat.

  • S
    Sabine

    Diese Dummheit, die AfD wolle die Wahlrechte einschränken, habe ich in einigen Blogs gelesen. Da dachte ich, wir seien eine kritische und aufgeklärte Gesellschaft, die Behauptungen nachprüft, bevor sie urteilt - Pustekuchen.

    Herr Lucke, meine Stimme hat die AfD. Mit Sicherheit.

  • Der Autor ist im Irrtum. Eine einstweilige Verfügung bedeutet nicht, dass das Gericht entschieden hat, dass der Antragsteller sachlich im Recht ist.

     

    Sie bedeutet, dass das Gericht es für möglich hält, dass das der Fall ist, und den Schaden für gegeben, falls es so weiter geht und der Antragsteller im Recht sein sollte.

     

    Das Gericht prüft also, ob es sein könnte, dass der Antragsteller im Recht ist, nicht jedoch, ob das wirklich der Fall ist.

     

    Ob der Antragsteller tatsächlich im Recht ist, wird ggf. im Hauptverfahren geprüft, nicht vorher.

    • Sebastian Heiser , Autor des Artikels,
      @Volker Birk:

      Der Kommentator ist im Irrtum. Eine einstweilige Verfügung ergeht nicht, wenn das Gericht es "für möglich hält", dass der Antragsteller im Recht ist. Eine einstweilige Verfügung ergeht vielmehr, wenn der Antragsteller gegenüber dem Gericht mit Belegen glaubhaft machen kann, dass er im Recht ist. Das Gericht prüft dabei die Belege und trifft dann eine begründete Entscheidung. Ein Beispiel für eine einstweilige Verfügung finden Sie hier: https://openjur.de/u/141168.html. Empfehlenswert ist vor allem die Lektüre der Randnummern 38 bis 43.

      • BB
        Butter bei die Fische
        @Sebastian Heiser:

        Erstens: Der link fuktioniert nicht.

         

        Zweitens: Der Kommentator hat Recht. Die "einstweilige Verfügung" ist ein Instrument des vorläufigen Rechtsschutzes. Sie kann eingesetzt werden, wenn das Gericht aufgrund der vom Antragsteller eingereichten Unterlagen davon ausgehen kann, dass bis zur Entscheidung in der Hauptsache das streitige Recht endgültig verkürzt werde oder eine mutmaßliche Rechtsverletzung fortgesetzt werden könnte. Sie dient daher auch nur "der Sicherung eines (explizit) nicht auf Geld gerichteten Anspruchs bis zur endgültigen Entscheidung". (vgl. wikipedia, "einstweilige Verfügung").

         

        Vor diesem Hintergrund ist der Versuch aufgrund einer einstweiligen Verfügung bereits mit Abmahnungen Geld einzutreiben juristisch zumindest fragwürdig. In jedem Fall hat eine einstweilige Vefügung lediglich einen vorläufigen Charakter und ist keine - ich betone: KEINE! - endgültige richterliche Entscheidung in der Sache, alleine schon deshalb, weil der Beklagte hierzu vom Gericht gar nicht gehört werden muss.

        • Sebastian Heiser , Autor des Artikels,
          @Butter bei die Fische:

          Der Link lautet korrekt: https://openjur.de/u/141168.html

           

          Es ist richtig, dass die einstweilige Verfügung keine endgültige Entscheidung darstellt. So steht dies auch ausdrücklich im letzten Absatz.

           

          Zu dem Wikipedia-Artikel, aus dem Sie zitieren, habe ich eine Frage. Bei Wikipedia heißt es: "Die Anrufung eines Gerichts im Hauptsacheverfahren ist für einen wirksamen Rechtsschutz nicht ausreichend, wenn wegen der Dauer des Verfahrens zu befürchten ist, dass bis zur Entscheidung in der Hauptsache das streitige Recht endgültig verkürzt werde oder die Rechtsverletzung fortgesetzt werde."

           

          Sie machten daraus: "(...) eine mutmaßliche Rechtsverletzung fortgesetzt werden könnte".

           

          Warum haben Sie dort ein "mutmaßlich" und ein "könnte" eingefügt?

  • HB
    Harald B.

    ANS

    Die AfD bestärkt das Asylrecht und will Asylbewerbern die Möglichkeit geben arbeiten zu gehen. Sie will allerdings ein Zuwanderungsgesetz nach kanadischem Vorbild, wie es sehr vieloe länder auf der Welt haben, auch die USA. Wo bitte hetzt die AfD gewgen Ausländer?

  • H
    Hetero

    Ein kleiner Sieg gegen Linkspopulismus, aber immerhin ein Anfang.

  • Ich freue mich auf das neue Buch von Katta, Julia und Marina über das Internet und die NSA.

     

    JuPi, JuPi.

     

    Erinnert sich noch wer, an den freundlichen Herrn Tauss bei den Piraten? Vielleicht könnten die JuPis zu dem auch mal einen Flyer machen.

     

    Auch insoweit: Grüne mit Kabelanschluss.

  • L
    Laura

    Eine "linke" Zeitzung macht sich über Jugendliche lustig, die sich gegen rechts stellen, und krtisiert eine Partei, die durchaus rechte Thesen vertritt, in keinster Weise. Sondern stärkt ihnen sogar den Rücken. Na, Halleluja.

    Und mit Jura beschäftigen wir uns vielleicht auch nochmal etwas eingehender, bevor wir falsche Tatsachen behaupten, nicht?

    • Sebastian Heiser , Autor des Artikels,
      @Laura:

      Welche von mir behaupteten Tatsachen finden Sie denn falsch?

      • L
        Laura
        @Sebastian Heiser:

        Die zur einstweiligen Verfügung. Es hat einen Grund, dass es EINSTWEILIGE Verfügung heißt. Weil nunmal noch nichts fest entschieden ist (wie einige Kommentator_innen vor mir bereits sehr viel besser ausgeführt haben).

        Dass sich unter diesem Artikel die "endlich tut mal jemand was für Deutschland" und "das wird man wohl noch sagen dürfen" Fraktion zusammenrottet, sollte Ihnen eigentlich zu denken geben.

    • @Laura:

      Ob links oder rechts, wenn jemand Quatsch redet - wie die Jungen Piraten mit ihrer Einschätzung zur Bedeutung einer einstweiligen Verfügung - dann erwarte ich von einer (jeden) Zeitung, dass sie das klar zum Ausdruck bringt.

      • L
        Laura
        @Viccy:

        Erstens: die JuPis reden keinen Quatsch mit ihrer "Einschätzung" (=faktischen Behauptung) zur einstweiligen Verfügung.

        Zweitens: der Artikel argumentiert rein formaljuristisch und nicht politisch, und das auch noch falsch.

        Statt sich auch inhaltlich mit der AfD auseinanderzusetzen, wird nur behandelt, dass ein Gericht dieser angeblich Recht gegeben hätte (nochmal: das stimmt nicht), was politisch nicht ausschlaggebend ist.

        Das Politische kann bei dieser Diskussion nicht einfach ausgeblendet werden. Indem die taz das tut, stärkt sie einer rechten Partei den Rücken, und das ist erschreckend.

  • D
    didum

    6. Setzen und Hausaufgaben machen!

  • HB
    Harald B.

    Jsa, da scheinen aber viele mächtig Angst zu haben vor der neuen Partei AfD! Die Nazikeule reicht nicht mehr- man MUSS sich inhaltich auseinandersetzen und das ist nicht leicht.

    Ich wünsche der AfD den einzug in den BT- das würde unserer Demokratie gut tun!

    • @Harald B.:

      Der Einzug der AfD würde wohl zur großen Koalition führen.

  • A
    Ans

    Von der AfD ein geschickter Schachzug, da sich das Gerichtsverfahren sicher eine Weile hinziehen wird.

     

    Von der taz eine journalistische Peinlichkeit: http://www.anwaltsinfo.de/rechtaktuell/beitraege/dieeinstweiligeverfuegung/index.html

    - eine einstweilige Verfügung kann sogar ohne Anhörung des Antragsgegners erfolgen.

     

    Zudem wird nicht erwähnt, dass das Gericht folgende Aussagen für zulässig erlärt hat:

     

    Dass die AfD...

    — gegen Ausländer*innen hetzt

    — das Asylrecht faktisch ablehnt

    — und dass sie versucht, Stimmen am rechten Rand einzufangen, ohne dabei direkt rassistisch zu wirken.

     

    Möglicherweise müssen die Homophobie-Vorwürfe noch belegt werden, was aber für jeden, der eine Suchmaschine bedienen kann, kein Problem sein sollte.

    • Sebastian Heiser , Autor des Artikels,
      @Ans:

      Im Text wird erwähnt, "dass das Landgericht dem Antrag der AfD gar nicht in allen Punkten gefolgt ist – einige andere Aussagen aus dem Flyer hat das Gericht nicht untersagt". Dies zeigt ja gerade auch, dass es sehr wohl eine inhaltliche Prüfung des Gerichts vor der Entscheidung gab.

       

      Es ist richtig, dass eine einstweilige Anordnung sogar ohne Anhörung der Gegenseite ergehen kann. Etwas anderes habe ich in dem Artikel auch nicht behauptet.

    • @Ans:

      Dass die einstweilige Verfügung ohne Anhörung des Antragsgegners erfolgen kann, betrifft die Frage, auf welche formale Weise die Entscheidung des Gerichtes zustandekommt.

       

      Was die jungen Piraten grob flasch Verstanden haben und was eine Peinlichkeit ist, ist hingegen, welchen Beurteilungsmaßstab das Gericht bei seiner (vorläufigen) Entscheidung inhaltlich anlegt.

  • H
    Herbert

    Der Link zur Jungen Piraten Webseite scheint nicht zu funktionieren ... evtl. nochmal korrigieren: https://junge-piraten.de/2013/09/19/eine-einstweilige-verfuegung-zur-afd-und-was-sonst-noch-geschah/

    • Sebastian Heiser , Autor des Artikels,
      @Herbert:

      Danke für den Hinweis, ist korrigiert!

  • A
    Adenoid

    Jaja, so sieht man wieder was Rechtspopulisten von Meinungsfreihat halten. Statt wie im Politischen Diskurs üblich mit Argumenten Stellung zu beziehen rennt die Möchtegern Elite zum Anwalt. Kein sehr demokratisches Grundverständnis.

    • J
      Johnny
      @Adenoid:

      Bitte was?

      Wenn irgendwer den Grünen und Piraten schaden will, erklärt er einfach die einen würden nur Kinder vergewaltigen und die anderen wollen sich Videos davon runterladen und sind deshalb gegen Vorratsdatenspeicherung. Beides entspricht nicht der Wahrheit, wären aber prima "Argumente" für die Wahl.

       

      Ich hoffe wir kommen nie in eine Situation, wo der, der am lautesten Lügen verbreitet, gewinnt, wie Sie es sich zu wünschen scheinen.

  • Tja, so ist das halt, wenn eine ehemals hippe Partei von einer noch hipperen abgelöst wird.

  • S
    safim

    … wenn Journalisten versuchen, so zu tun, als hätten sie von Jura Ahnung, kommen solche Artikel raus. Lauter Blödsinn, sorry. Die JuPis liegen mit dem, was sie schreiben durchaus richtig. In Zukunft vielleicht lieber erstmal jemanden fragen, der Ahnung hat, statt einfach unkritisch Dinge aus einer AfD-Pressemitteilung abzupinseln…

    • @safim:

      Du willst doch nicht wirklich behaupten, dass die folgende Aussage zutreffend ist:

       

      "Eine einstweilige Verfügung gibt es nur, wenn ein Prozess begonnen hat, und ist in solchen Fällen üblich"

       

      Falls Du das doch meinst, frag mal jemanden, der Ahnung hat. Notfalls wikipedia.

      • M
        meinereiner
        @Viccy:

        Selbstverständlich ist es üblich.

         

        Damit wird ein vorläufiger Rechtsfrieden hergestellt, völlig unabhängig davon, was am Ende im Verfahren raus kommt.

         

        Damit hat weder eine Partei gewonnen, noch ist der Flyer endgültig verboten. Er darf zur Zeit einfach nicht verteilt werden, also zumindest nicht von den Jungen Piraten.

         

        Die anderen Punkte fehlen wirklich im Artikel der taz, nämlich dass 3/4 der Inhalte weiter gesagt werden dürfen. Die AfD hetzt gegen Ausländer*innen, lehnt das Asylrecht faktisch ab und versucht, Stimmen am rechten Rand einzufangen, ohne dabei direkt rassistisch zu wirken.

         

        Ach ja. Die Grüne Jugend hat den Flyer übrigens mit entworfen, aber keine Eier, um sich der Auseinandersetzung zu stellen. Fehlt komischerweise auch.

        • BB
          Butter bei die Fische
          @meinereiner:

          Die Grüne Jugend hat den Flyer zwar mitentworfen, das ViSdP (Verantwortlich im Sinne des Presserechtes) hat jedoch eine Person der Jungen Piraten. Daher können auch nur die JuPi juristisch zur Verantwortung gezogen werden.

        • Sebastian Heiser , Autor des Artikels,
          @meinereiner:

          Es stimmt, dass die Entscheidung noch nicht endgütltig ist. Dies wird auch im letzten Absatz des Artikels ausdrücklich erwähnt.

           

          Es ist falsch, dass eine einstweilige Verfügung ergeht "völlig unabhängig davon, was am Ende des Verfahrens raus kommt". Eine einstweilige Verfügung ergeht nur, wenn der Antragsteller gegenüber dem Gericht mit Belegen glaubhaft machen kann, dass er im Recht ist. Das Gericht prüft dabei die Belege und trifft dann eine begründete Entscheidung. Hier ein Beispiel für eine vom Gericht abgelehnte einstweilige Verfügung: https://openjur.de/u/141168.html. Interessant sind vor allem die Randnummern 38 bis 43, in denen das Gericht inhaltlich argumentiert und begründet.

           

          Es stimmt, dass die Grüne Jugend in diesem Artikel nicht erwähnt wird. Das erklärt sich so, dass der Artikel nur die aktuelle Gerichtsentscheidung behandelt und nicht die gesamte Geschichte des Flyers. In vorherigen Artikeln hatten wir auch die Grüne Jugend erwähnt: https://www.taz.de/!123043/