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Falschangabe egal

Eine Lebensversicherung muß auch dann zahlen, wenn der Versicherungsnehmer im Antrag falsche Angaben gemacht hat, diese aber in keinem Zusammenhang mit seinem Tod stehen. Eine entsprechendes Urteil des Landgerichts Itzehoe wurde gestern veröffentlicht. (Az2 O 143/97).

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