in kürze STRAFFÄLLIGE AUSLÄNDER : Fallprüfung nötig
Straffällige Ausländer dürfen erst nach Prüfung der Schwere ihrer Straftaten ausgewiesen werden. Das BVerwG in Leipzig hob eine Entscheidung zur Ausweisung eines Albaners auf, dem 1990 als Botschaftsflüchtling Asyl gewährt wurde (Az.: 1 C 13.02). (dpa)