Fall Masri gegen die CIA: El Masri verklagt Bundesregierung
CIA-Entführungs-Opfer Khaled El Masri will die Bundesregierung zwingen, die Auslieferung von US-Agenten zu verlangen.
BERLIN taz Mit einer Klage vor dem Berliner Verwaltungsgericht will das CIA-Entführungsopfer Khaled El Masri die Bundesregierung zwingen, von den USA die Auslieferung von 13 CIA-Mitarbeitern zu verlangen. Die Mitarbeiter des amerikanischen Geheimdienstes sollen die Inhaftierung El Masris am 31. Dezember 2003 in Mazedonien veranlasst und anschließend seine Verschleppung auf einen US-Stützpunkt in Kabul in Afghanistan organisiert haben.
Die Staatsanwaltschaft München, die den Fall El Masri untersuchte, hat in diesem Zusammenhang bereits im Januar des vergangenen Jahres Haftbefehl gegen die mutmaßlichen Entführer wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung und der Freiheitsberaubung erlassen. Das Bundesjustizministerium lehnte anschließend eine Weiterleitung der Anträge an die US-Behörden aber ab. Dieser Entscheidung soll ein Streit zwischen Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) und Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) vorangegangen sein. Der Innenminister soll für den Fall eines Auslieferungsersuchens Verwerfungen in der Zusammenarbeit mit den US-Geheimdiensten bei der internationalen Terrorbekämpfung befürchtet haben.
Als vermeintlicher Terrorverdächtiger war El Masri nach eigenen Angaben vier Monate lang in einem CIA-Gefängnis verhört und geschlagen worden. Erst im Mai 2004 habe man ihn zurückgeflogen und in einem Wald in Albanien freigelassen.
Die am Montag eingereichte Klage El Masris wird von mehreren Menschenrechtsorganisationen unterstützt. In Deutschland hat sich das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) des Falles angenommen. In den USA gingen sowohl die American Civil Liberties Union (ACLU) als auch die Open Society Justice Initiave (OSJI) juristisch im Fall Masri gegen die CIA vor, scheiterten aber wiederholt an der US-Administration. Diese erklärte die Praxis der außergesetzlichen Überstellungen ("extraordinary renditions") zum Staatsgeheimnis.
Die Staatsanwaltschaft München stützte sich in ihren Haftbefehlen unter anderem auf die Erkenntnisse des Sonderbeauftragten des Europarats, Dick Marty, auf Mitteilungen der spanischen Behörden und auf Hinweise der Mailänder Staatsanwaltschaft. Spanische Ermittlungen hatten ergeben, dass das Flugzeug, mit dem Masri am 23. Januar 2004 nach Afghanistan gebracht worden war, von Algier kommend in Palma de Mallorca gelandet und von dort weiter nach Mazedonien geflogen sein soll. Es soll sich um eine Boeing 737 mit 13 Besatzungsmitgliedern gehandelt haben. Die spanische Polizei konnte die von ihnen genutzten Personalien ermitteln. Zusätzlich wurden die Daten von Telefonaten festgestellt, die Besatzungsmitglieder von Mallorca aus führten.
Wolfgang Kaleck, Generalsekretär des ECCHR, erklärte am Montag anlässlich eines Treffens mit den amerikanischen Partnerorganisatioen. "Durch die Klage erhoffen wir uns, dass der Fall neu entschieden wird." Seine Organisation habe sich der Durchsetzung von Menschenrechten mit juristischen Mitteln verschrieben.
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