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Fahrradständer auf Straße rechtswidrig

Die Genehmigung von Fahrradständern auf Straßen, die von Privatleuten ohne eigenen Pkw bezahlt werden, ist rechtswidrig. Dies hat jetzt das Oberverwaltungsgericht Bremen beschlossen. Das OVG hat damit Anwohnern Recht gegeben, die geklagt hatten, in ihrer Straße gebe es keinen Bedarf für die Fahrradständer und der ohnehin knappe Parkraum für Pkw würde zusätzlich verringert. Als Begründung führten die Richter an, daß die Genehmigungsgrundlage der Baubehörde, damit eine Motivation zum Umstieg vom Auto auf das Rad zu bieten, gegen die Straßenverkehrsordnung verstoße. taz

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