: Fahrradkurier wegen fahrlässiger Tötung verurteilt
Zu einer viermonatigen Bewährungsstrafe und 3.000 Mark Buße hat das Amtsgericht München einen Radfahrer wegen fahrlässiger Tötung einer Fußgängerin verurteilt und außerdem eine zweijährige Führerscheinsperre verhängt. Der 31jährige Kurierfahrer habe sich durch seinen „schweren Fehler“ — Mißachtung einer roten Ampel — als „charakterlich ungeeignet“ zur Teilnahme am Kraftfahrzeugverkehr erwiesen, urteilte die Amtsrichterin. Der Fahrradkurier war im Juni 1991 auf seinem Drahtesel von einer Hauptverkehrsstraße nach rechts abgebogen, ohne auf die Ampelschaltung zu achten. Mit etwa Tempo 20 war er dabei einer 67jährigen Fußgängerin „zwischen die Beine gefahren“. Das auf den Hinterkopf gestürzte und lebensgefährlich verletzte Opfer hatte den Unfall nur vier Tage überlebt. „Der Angeklagte will vorwärtskommen ohne Rücksicht“, sagte die Richterin, „Rücksicht müssen wir aber alle nehmen, damit das Chaos auf unseren Straßen nicht noch zunimmt.“
(Foto: Michael Hughes)
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