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Fahrlässig

Wegen fahrlässiger Tötung von zwei Arbeitern hat das Amtsgericht gestern einen Sprengmeister zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die beiden Arbeiter starben, als im Dezember 2000 im Hamburger Hafen ein Kesselhaus im Heizkraftwerk kurz vor dessen Sprengung einstürzte. Der Sprengmeister sei bei der Vorbereitung der Sprengung nicht besonders sorgfältig vorgegangen, begründete der Richter das Urteil.

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