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Fahnenflüchtiger kann rehabilitiert werden

Karlsruhe (AFP) – Das Bundesverfassungsgericht hat die Rehabilitierung eines Mannes ermöglicht, der 1974 in der DDR wegen Fahnenflucht zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt worden war und sich nach eigenen Angaben aus politischen Gründen dem Wehrdienst entzogen hatte. Die Verfassungshüter hoben mit ihrem Urteil eine gegenteilige Entscheidung des Oberlandesgerichts Rostock (OLG) auf. Dort hatten die Richter den Rehabilitierungsantrag abgelehnt, ohne die Feststellungen des DDR-Militärgerichts zu prüfen. Nach Auffassung der Karlsruher Richter verstieß das OLG damit gegen das vom Grundgesetz geschützte Gebot des fairen Verfahrens und muss den Fall nun erneut verhandeln. (Az.: 2 BvR 1533/94)

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