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FU klagt gegen Sparen

■ Beschwerde beim Verfassungsgericht

Nach der Humboldt-Universität hat nun auch die Freie Universität (FU) gegen das Haushaltsstrukturgesetz Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingereicht. Damit werden jene Bestimmungen angegriffen, die die Streichung von Studienplätzen in der Zahn- und Tiermedizin der FU vorsehen, wie die Hochschule gestern erklärte. Die Beschwerde richte sich außerdem gegen Gesetzesteile, mit denen die Mitwirkungs- und Selbstbestimmungsrechte der Universität verletzt würden. Zur Abwendung unmittelbar drohenden Schadens hat die FU zugleich Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung gestellt. Damit soll die Umsetzung des Haushaltsstrukturgesetzes in den strittigen Punkten bis zur Entscheidung in der Hauptsache außer Vollzug gesetzt werden. Das Abgeordnetenhaus hatte mit dem Haushaltsstrukturgesetz die Aufhebung des Studiengangs Zahnmedizin sowie die drastische Verringerung der Ausbildungsplatzkapazität im Studiengang Tiermedizin an der FU beschlossen. Beides sei „ohne Abwägung der Interessen von Stadt, Studierwilligen und Universität“ erfolgt, kritisierte die FU. Von den Verwaltungsgerichten sei diese Verfahrensweise bereits mehrfach als verfassungswidrig gerügt worden. ADN

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