■ FRAUEN: Bewerberin abgelehnt bald Schadensersatz?
Köln (dpa) — Frauen, die bei einer Bewerbung um einen Arbeitsplatz allein wegen ihres Geschlechtes nicht zum Zuge kommen, sollen dafür künftig finanziell entschädigt werden. Dies sieht eine Gesetzesänderung vor, die gegenwärtig im Bonner Frauen- und im Arbeitsministerium diskutiert wird. In einem Gespräch mit dem 'Kölner Stadtanzeiger‘ erklärte der Parlamentarische Staatssekretär im Frauenministerium, Peter Hintze, nach dem Gesetzentwurf müßten Arbeitgeber demnächst abgewiesenen Bewerberinnen Schadensersatz in Höhe „mehrerer Monatsgehälter“ für den Posten zahlen, den sie den Frauen vorenthielten.
Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen