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■ FRAUENBewerberin abgelehnt bald Schadensersatz?

Köln (dpa) — Frauen, die bei einer Bewerbung um einen Arbeitsplatz allein wegen ihres Geschlechtes nicht zum Zuge kommen, sollen dafür künftig finanziell entschädigt werden. Dies sieht eine Gesetzesänderung vor, die gegenwärtig im Bonner Frauen- und im Arbeitsministerium diskutiert wird. In einem Gespräch mit dem 'Kölner Stadtanzeiger‘ erklärte der Parlamentarische Staatssekretär im Frauenministerium, Peter Hintze, nach dem Gesetzentwurf müßten Arbeitgeber demnächst abgewiesenen Bewerberinnen Schadensersatz in Höhe „mehrerer Monatsgehälter“ für den Posten zahlen, den sie den Frauen vorenthielten.

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