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FDP bringt Gesetzentwurf zur Reform des Paragraphen 218 ein

Bonn (ap) — Die FDP hat am Donnerstag ihren Entwurf eines „Schwangeren- und Familienhilfegesetzes“ im Bundestag eingebracht, der für legale Abtreibungen eine Fristenregelung mit Beratungspflicht vorsieht. Der FDP-Bundestagsabgeordnete Gerhart Baum forderte die anderen Parteien auf, ihre Vorstellungen ebenfalls zu formulieren, damit es noch in diesem Jahr zu einheitlichen Regelungen in ganz Deutschland komme. Der Gesetzgeber dürfe nicht bis zu dem ihm vorgegebenen Termin, 31. Dezember 1992, warten. Der FDP-Entwurf spricht der Frau die freie Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch zu. Jede Frau müsse die Beratungsstelle aufsuchen können, ohne befürchten zu müssen, daß sie bei einem Abbruch strafrechtlich verfolgt werde.