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FDP-Gesetzentwurf zu Paragraph 218

Berlin (ap) — Die Neuregelung des Abtreibungsparagraphen 218 wird nach Darstellung des FDP-Vorsitzenden Otto Graf Lambsdorff nicht zu einem Koalitionsstreit führen. Dieses Thema sei nie Gegenstand der Koalitionsvereinbarung gewesen, sagte Lambsdorff nach einer Sitzung seines Parteipräsidiums. Die FDP werde ihren Gesetzesvorschlag, der eine Fristenregelung mit Pflichtberatung vorsieht, in den Bundestag einbringen. Die FDP sei die einzige Fraktion, die bisher einen Gesetzentwurf zum Schwangerschaftsabbruch vorgelegt habe, sagte Lambsdorff.

In der CDU/CSU wie auch bei der SPD zeichneten sich offenbar je zwei unterschiedliche Gesetzentwürfe ab. Die FDP, so Lambsdorff, lege Wert darauf, daß mit der Gesetzesänderung dem Schutz des ungeborenen Lebens ebenso Genüge getan werde wie der freien Gewissensentscheidung der Frau.

Ein Vorschlag ohne Pflichtberatung, wie er von großen Teilen der SPD favorisiert werde, habe keinen Bestand vor dem Bundesverfassungsgericht.